Was sind Förderkreise?

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Warum gibt es Förderkreise (FK)?

Die sieben deutschen Förderkreise setzen sich für weltweite Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein. Sie leisten entwicklungspolitische Bildungsarbeit und bieten die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Fragen und Antworten zur Stiftung

  • Warum wurde die Oikocredit Stiftung Deutschland gegründet?

    Die Oikocredit Stiftung Deutschland will Entwicklung in armen Regionen der Welt nachhaltig fördern. Sie versteht Entwicklung als einen auf soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Fortschritt gerichteten Befreiungsprozess. Sie weiß sich dabei der biblischen Überlieferung eines solidarischen Wirtschaftens verpflichtet.

    Die Oikocredit Stiftung Deutschland ermöglicht Privatpersonen und Institutionen aus Deutschland, mit ihren finanziellen Ressourcen einen bleibenden Beitrag zur Überwindung von Armut zu leisten. Dies geschieht in doppelter Weise: Die Stiftung legt ihr Vermögen bei der Ökumenischen Entwicklungsgenossenschaft Oikocredit an, die Entwicklung in armen Regionen der Welt fördert. Und die Erträge der Stiftung dienen ebenfalls der Entwicklungsförderung.

    Dieser Wunsch kam insbesondere von Mitgliedern der Oikocredit-Förderkreise in Deutschland, die ihr Anlagekapital Oikocredit dauerhaft zur Verfügung stellen wollten.

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  • Was ist der Stiftungszweck?

    Zweck der Oikocredit Stiftung Deutschland ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Zweck wird mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen sowie mit den Spenden an die Stiftung erfüllt.  Die Stiftung ist deshalb vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

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  • Wofür werden die Erträge des Stiftungsvermögens und die Spenden verwendet?

    Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen und die Spenden an die Stiftung werden insbesondere der Stichting Oikocredit International Support Foundation, der niederländischen Oikocredit Unterstützungs-Stiftung, zur Verfügung gestellt. Diese finanziert zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Oikocredit-Partner wie Fortbildungen und technische Unterstützung oder Starthilfen bei der Eröffnung von neuen Oikocredit-Büros in Entwicklungsländern. Mit den Erträgen der Oikocredit Stiftung Deutschland können aber auch entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsveranstaltungen oder Kooperationen mit anderen Organisationen in Deutschland durchgeführt werden. Schließlich dienen die Erträge dazu, die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung der Stiftung zu decken

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  • Was ist das Besondere an der Stiftung?

    Das Besondere ist, dass die Stiftung Entwicklung doppelt fördert, nicht nur mit ihren Erträgen, sondern schon durch die Anlage ihres Vermögens bei der Ökumenischen Entwicklungsgenossenschaft Oikocredit. Deshalb lautet das Motto der Stiftung: Entwicklung doppelt fördern.

    Mit ihrem zweckbezogenen und wirkungsorientierten Anlageverhalten ist sie Vorreiterin im sogenannten „Impact Investing“. Die Oikocredit Stiftung Deutschland spricht bewusst Menschen an, die für soziale und entwicklungsfördernde Zwecke stiften möchten.

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  • Wie legt die Stiftung ihr Geld an?

    Der Stiftungsrat hat festgelegt, dass die Stiftung ihr Stiftungskapital vollständig bei der ökumenischen Entwicklungsgenossenschaft Oikocredit mit Sitz in Amersfoort, Niederlande, anlegt. In der Satzung der Stiftung ist vorsichtig formuliert, dass die Stiftung ihr Kapital „vorwiegend“ bzw. „im Regelfall“ bei Oikocredit“ anlegt, um bei unvorhergesehenen Fällen in der Zukunft ohne Satzungsänderung flexibel und handlungsfähig sein zu können.

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  • Was habe ich von einer Zustiftung oder einer Spende an die Stiftung?

    Zustifter*innen erhalten einmal jährlich, Spender*innen einmalig Informationen über Entwicklung und Aktivitäten der Stiftung.

    Für Ihre Zuwendung an die Stiftung (für Zustiftungen und Spenden) erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Sie nach den steuerrechtlichen Regelungen geltend machen können.

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  • Was ist der Unterschied zwischen einer Zustiftung an die Stiftung und einer Spende?

    Mit einer Zustiftung wird das Vermögen der Stiftung weiter aufgestockt. Zugestiftetes Kapital verbleibt also dauerhaft im Stiftungsvermögen. Mit den Erträgen des Vermögens werden dann die Stiftungszwecke erfüllt.

    Im Gegensatz zur Zustiftung wird eine „normale“ Spende nicht dem Stiftungsvermögen zugebucht, sie wird vielmehr zeitnah zur Erfüllung der Stiftungszwecke eingesetzt. Mit ihr wird die aktuelle Tätigkeit der Stiftung finanziert.

    Sowohl für Zustiftungen wie auch für Spenden werden Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Steuerlich unterscheidet sich die Höhe des Sonderausgabenabzugs bei Zustiftungen und Spenden. Bei Spenden gelten die entsprechenden Höchstsätze für den Sonderausgabenabzug (zur Zeit 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte). Bei einer Zustiftung in den Vermögensstock einer steuerbegünstigten Stiftung ist auf Antrag des Steuerpflichtigen ein zusätzlicher Abzug bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro möglich. Dabei kann der Höchstbetrag auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Jahre verteilt werden. Über Einzelheiten informieren die rechts- und steuerberatenden Berufe sowie die Finanzämter.

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  • Wie kann ich an die Stiftung spenden oder stiften? Was muss ich dabei beachten?

    Wenn Sie bereits Investor*in bei Oikocredit sind und Ihre Beteiligungen zustiften oder spenden möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Regionalbüro von Oikocredit Deutschland. Dieses wird Sie bei den notwendigen Schritten unterstützen. 

    Vom Stiftungsträger erhalten Sie nach Zahlungseingang die Zuwendungsbestätigung.

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  • Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand der Stiftung?

    Die Oikocredit Stiftung Deutschland ist eine unselbstständige Stiftung. Auf diese Weise werden die Verwaltungskosten gering gehalten. Die Verwaltung erfolgt durch den gemeinnützigen Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V., der Stiftungsträger ist. Der Aufwand wird erfasst und dem Stiftungsträger aus den Erträgen der Stiftung ersetzt. In den letzten fünf Jahren betrug der Verwaltungsaufwand jeweils etwa 5 % der Einnahmen.

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  • Wie wird die Stiftung überwacht?

    Der Stiftungsträger hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen. Er führt die Geschäfte der Stiftung. Im Rahmen der Steuererklärungen der Stiftungen prüft das Finanzamt, ob die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.

    Die Geschäftsführung des Stiftungsträgers wird außerdem vom Stiftungsrat  begleitet und überwacht.

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  • Kann ich die Oikocredit Stiftung Deutschland in meinem Testament bedenken?

    Die Oikocredit Stiftung Deutschland können Sie auch testamentarisch bedenken. Dies können Sie beispielsweise dadurch tun, dass Sie in Ihrem Testament ein Vermächtnis zu Gunsten des Stiftungsträgers (Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V.) anordnen. Dies verbinden Sie dann mit der Auflage, dass der Stiftungsträger den vermachten Betrag dem Grundstockvermögen der Oikocredit Stiftung Deutschland zuzuführen und entsprechend deren Stiftungssatzung zu erhalten, verwalten und verwenden hat. Über Einzelheiten informieren die rechtsberatenden Berufe und Notare.

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  • Sind Vermächtnisse zu Gunsten gemeinnütziger Stiftungen von der Erbschaftsteuer befreit?

    Zuwendungen an Stiftungen, die nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b) ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Über Einzelheiten informieren die rechts- und steuerberatenden Berufe sowie die Finanzämter.

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  • Nimmt die Stiftung nur Geldzuwendungen und Oikocredit-Beteiligungen an oder auch Immobilien, Stifterdarlehen, Einzahlungen auf Widerruf etc.?

    Die Stiftung nimmt bis auf weiteres nur Geldzuwendungen und Oikocredit-Beteiligungen an.

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  • Wie kann ich die Stiftung kontaktieren, wer ist dort mein Ansprechpartner?

    Stiftungsträger ist der Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Stuttgart. Ihre Ansprechpartnerin zu Stiftungsfragen ist die Geschäftsführerin des Förderkreises, Frau Manuela Waitzmann. Sie erreichen Sie in der Regel von Montag bis Donnerstag.

    Oikocredit Stiftung Deutschland
    c/o Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V.
    Manuela Waitzmann, Geschäftsführerin
    Vogelsangstraße 62, 70197 Stuttgart
    Tel. 0711-120005-20
    stiftung@oikocredit.de

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  • Wohin kann ich meine Zustiftung bzw. Spende überweisen?

    Kontoinhaber: Oikocredit Stiftung Deutschland
    IBAN: DE75 4306 0967 7023 79 43 00
    Kreditinstitut: GLS Bank

    Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung neben Ihrer vollständigen Adresse im Verwendungszweck an, ob der Betrag als “Zustiftung” oder “Spende” gedacht ist.

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